http://www.tierrechte.de/themen/gesetze/tierschutzgesetz/gesetzestext.shtml (Vierter Abschnitt: Eingriffe an Tieren)
Auszug aus dem Tierschutzgesetz: "§ 5 Betäubungspflicht bei Eingriffen an Wirbeltieren Im Klartext: An einem Tier darf man keine Eingiffe vornehmen, wenn ihm dadurch Schmerzen entstehen, und man kein Tierarzt ist. Aber: |
Ich würde sagen, dass letzteres zutrifft, und
daher auch, dass man daher seinen Zwergkrallenfrosch selbst von der Flüssigkeit
befreien darf. Natürlich ist die Behandlung durch einen spezialisierten
Tierarzt auf jeden Fall vorzuziehen. Eine Liste findet man bei der DGHT.